Um Ihren Plan erstellen zu können, benötigen wir aktuelle Grundrisszeichnungen, die alle Details wie Wände, Türen, Tore, Stützen und so weiter enthalten.
Wenn bereits CAD-Pläne oder PDF-Dateien vorliegen, können wir diese übernehmen. Sollte nichts in digitaler Form vorhanden sein, erstellen wir diese mittels vorhandener Bestandspläne.
Genauso wie die Brandschutzordnung, müssen Flucht- und Rettungspläne alle zwei Jahre auf Aktualität geprüft werden.
Hier wird festgestellt, ob eventuelle bauliche Maßnahmen oder sonstige Veränderungen stattgefunden haben und somit die Fluchtwege nicht mehr genutzt werden können.
Nach der DIN 14095 und DIN ISO 23601 müssen die Ersteller von Flucht- und Rettungsplänen eine befähigte Person sein. Sie müssen ihre Sachkunde durch ein Zertifikat nachweisen können.